Der Art.80 des Straßen-Kodex schreibt die periodische technische Überprüfung der PKW und Nutzfahrzeuge bis 3,51 Gesamtgewicht vor.
Demnach sind alle Fahrzeuge 4 Jahre nach Erstzulassung und nachfolgend alle 2 Jahre zu überprüfen.
Die Fälligkeit ist in jenem Monat, in dem das Fahrzeug zugelassen ist bzw. die letzte Untersuchung durchgeführt wurde.
ACHTUNG: Bei importierten Gebrauchtwagen ist eine zeitliche Verschiebung möglich!
Unser Betrieb hat als einziger im Wipptal die Lizenz zur Durchführung der Hauptuntersuchungen aufgrund der technischen Voraussetzungen erhalten. Geprüft wird mehrmals in der Woche, speziell jedoch am Mittwoch und Donnerstag Vormittag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Das Ergebnis wird mittels einer Etikette im Fahrzeugbuch vermerkt.
Beim Ergebnis "Wiederholen" muß das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt repariert werden, bevor es wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf. Innerhalb von 30 Tagen ist die Wiederholung der Untersuchung durchzuführen.
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